Anhebung der Hartz IV-Regelsätze ist eine Frage der Menschenwürde
Anlässlich der aktuellen Debatte um die Notwendigkeit der Erhöhung der Regelsätze für den Hartz-IV-Bereich gilt zuallererst festzuhalten, dass diese sich zwingend aus der Konstruktion des Hartz-IV-Gesetzes ergeben.
Wenn die Regelsätze zum Zeitpunkt ihrer Festlegung das Existenzminimum abgedeckt haben und es danach zu einer Verteuerung dieses Existenzminimums kommt, muss klar sein, dass diese Verteuerung zu einer Anhebung der Regelsätze führen muss. Wenn dies selbst bei den Konstrukteuren von Hartz IV strittig ist, stellen sie ihr eigenes Gesetz ad absurdum.
Wenn Herr Müntefering einen Zusammenhang zwischen den Hartz-IV-Regelsätzen und der Mindestlohnforderung sieht, so ist ihm in der Sache Recht zu geben. Das Scheitern der SPD mit ihrer Mindestlohnforderung bewirkt natürlich bereits jetzt, erst recht bei erhöhten Regelsätzen im ALG II, eine stärkere Belastung der öffentlichen Kassen.
Es ist jedoch nahezu zynisch, nach dem Scheitern im Bereich des gesetzlichen Mindestlohnes und der eindeutigen Absage an dieses Projekt durch die CDU/SPD-Koalition, nun auch noch den Hartz IV-Empfängern ihr materielles Existenzminimum vorzuenthalten.
Die Logik, weil ich bei der einen Gruppe gescheitert bin, dürfen die anderen auch nichts bekommen, mag für taktische Ränkespiele taugen, aus der Sicht der betroffenen Hartz IV-Empfänger ist eine solche Aussage ein Beleg für soziale Kälte.
