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Thüringen

BSG-Urteil zu den Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger muss rasch wirksam werden

Nach dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Übernahme von Heizkosten durch die ARGEN im Rahmen von Hartz IV fordert Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, umgehende Konsequenzen der Landesregierung, der Behörden und Kommunen.

Das BSG hatte gestern in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Pauschalierung von Heizkosten unzulässig ist und sie in voller Höhe den Betroffenen ersetzt werden müssen. "Die Kommunen sind jetzt gefordert, ihre Richtlinien zu den Kosten für Heizung und Unterkunft schnellstens zu überarbeiten und die Pauschalierung durch eine Vollkostenerstattung zu ersetzen. Mit dem Urteil ist klargestellt, dass Hartz-IV-Empfänger nicht als 'Sparbüchsen' missbraucht werden dürfen", betont Frau Leukefeld und kündigt an, dass die Landtagsfraktion in Zusammenarbeit mit den LINKE-Fraktionen in den Kommunalparlamenten alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, auf eine rasche Änderung der Unterkunftsrichtlinien vor Ort hinzuwirken. Darüber hinaus müsse das zuständige Ministerium alle Möglichkeiten der behördlichen Aufsicht nutzen, um eine zeitnahe Anpassung der kommunalen Richtlinien durchzusetzen.

Betroffene sollten ihre Bescheide mit Blick auf Heiz- und Unterkunftskosten und mit Verweis auf das BSG-Urteil überprüfen lassen. "Im Sozialgesetzbuch 10 (SGB X) ist die Pflicht verankert, Bescheide zu Gunsten von Betroffenen zu korrigieren, wenn sich die Rechtsprechung geändert hat. Das aktuelle Urteil stellt einen solchen Fall dar", sagt die Abgeordnete und rät den Betroffenen, einen so genannten Überprüfungsantrag bei der zuständigen ARGE zu stellen. Dabei seien solche Anträge auch bei Bescheiden möglich, bei denen schon die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

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