Nun auch externe Ermittler in die Staatsanwaltschaft!
Zur Berufung externer Sonderermittler im Landesamt für Verfassungsschutz und bei der Polizei im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre durch den Innenminister erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Landtag, André Hahn:
Wenn dieser Schritt kein weiteres Ablenkungsmanöver sein soll, muss endlich im wichtigsten Bereich bei der Aufklärung der Korruptionsaffäre, der Staatsanwaltschaft, die Federführung in die Hände externer Ermittler gelegt werden. Denn zuerst die Staatsanwaltschaft hat auch aufzuklären, wer wann mit welchen Motiven als Behördenmitarbeiter Unterlagen vernichtet hat, die Beweiswert haben.
Wir erneuern daher unsere Forderung, dass mit Ermittlungen nicht länger in Sachsen tätige Staatsanwälte betraut werden dürfen, die Gefahr laufen, erneut Fälle auf den Tisch zu bekommen, mit denen sie bereits dienstlich zu tun hatten.
Die Aufklärung der Umstände der Aktenvernichtung ist wichtig, im Mittelpunkt muss aber die zügige und über jeden Zweifel erhabene unabhängige Ermittlung der Staatsanwaltschaft stehen, damit die von der CDU auch heute wieder vollmundig geforderte rechtstaatliche Aufklärung tatsächlich stattfindet.
Wer sich gerade anschickt, unter fadenscheinigen juristischen Vorwänden, die bis zur Stunde trotz ständigen Drängens der den Ausschuss beantragenden Fraktionen nicht klar auf den Tisch gelegt werden, den Arbeitsbeginn des Untersuchungsausschusses zu verzögern, kann sich auf alles andere als wirklichen Aufklärungswillen berufen. Deshalb bleibt der Prüfstand für die Ernsthaftigkeit der Aufklärungsbereitschaft: Ein ungehindert arbeitender Untersuchungsausschuss und eine über jeden Verdacht der Befangenheit erhabene Staatsanwaltschaft.
